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AGBs

AGBs, Datenschutz & Co.

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Allgemeine Geschäftsbedingungen

  • für den kaufmännischen Verkehr

    Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der xmm agentur GmbH, 80992 München, nachfolgend als xmm bezeichnet, für den Verkauf und die Lieferung von Produkten und Leistungen. (Download)


    Hinweis: Für den medizinischen Bereich (Schnelltests) hat xmm einen Vertrag mit der Futering International LTD., die uns einen Medizinbeauftrageten sowie ihr QM-System zur Verfügung stellt. Lager und Versand erfolgt in diesen Fällen durch die  Futering International LTD. in Trier). 



    § 1 Geltungsbereich

    1. Diese Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von § 310 Absatz 1 BGB und finden, falls nichts anderes vereinbart wird, auch auf alle künftigen Geschäfte Anwendung. 
    2. Die Lieferungen, Leistungen und Angebote der xmm erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Spätestens mit der Entgegennahme der Produkte oder Leistungen gelten diese Bedingungen als angenommen. 
    3. Der Gegenbestätigung des Bestellers, unter Hinweis auf seine Geschäfts- oder Einkaufsbedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen. 
    4. Abweichungen von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn xmm sie schriftlich bestätigt. 
    5. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Besteller (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen Verkaufsbedingungen. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag bzw. unsere schriftliche Bestätigung maßgebend.

    § 2 Angebot und Vertragsabschluss

    1. Die Angebote sind freibleibend und unverbindlich. 
    2. Annahmeerklärungen und Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen oder fernschriftlichen Bestätigung der xmm agentur GmbH. Das Gleiche gilt für Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden. 
    3. Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte sowie sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn diese ausdrücklich schriftlich vereinbart sind.
    4. Sofern eine Bestellung als Angebot gemäß § 145 BGB anzusehen ist, kann xmm diese innerhalb von 2 Wochen annehmen.

    § 3 Preise und Zahlungsbedingungen

    1. Die Preise sind freibleibend und verstehen sich, falls nichts anderes schriftlich vereinbart wird, ab Werk ausschließlich der Nebenkosten wie Verpackung, Porto usw. und Versicherung; diese werden gesondert in Rechnung gestellt. Die Verpackung wird nach dem Ermessen der xmm ausgeführt und billigst berechnet. 
    2. Die Preise verstehen sich zuzüglich des am Tage der Lieferung gültigen Mehrwertsteuersatzes. 
    3. In Sonderangeboten gestellte Preise haben zur Voraussetzung, dass die genannten Sorten und Mengen ungekürzt zur Bestellung und Abnahme gelangen. 
    4. Bezüge zu Sonderpreisen sind stets von zusätzlichen Mengenumsatz- und Rabattvergünstigungen ausgeschlossen.
    5. Die Zahlung des Kaufpreises hat ausschließlich auf das in der Auftragsbestätigung bzw. Rechnung genannte Konto ohne jeden Abzug zu erfolgen. 
    6. Der Abzug von Skonto ist nur bei schriftlicher besonderer Vereinbarung zulässig. 
    7. Sofern nichts anderes vereinbart wird, sind bei Sonderanfertigungen 50% des Kaufpreises bei Bestellung und Freigabe des Musters zu zahlen. Nach Eingang dieses Betrages wird mit der Produktion begonnen. Die restlichen 50% des Kaufpreises zzgl. Lieferkosten, Mwst. etc. sind innerhalb von 7 Werktagen - sofern nicht etwas anderes schriftlich im Auftrag vereinbart wurde - nach Lieferung zahlbar. 
    8. Bei Produkten, die starken Preisschwankungen unterliegen, kann xmm entweder Vorkasse verlangen oder ein maximales Zahlungsziel von 3 Werktagen einräumen. 
    9. Rechnungen über Reparaturen, Werkzeuge, Entwicklungskosten und sonstige individuelle Maßnahmen, welche auf Wunsch des Bestellers ausgeführt wurden, sind sofort rein netto zahlbar. 
    10. Ansonsten beträgt die Zahlungsfrist 10 Tage, sofern nicht etwas anderes vereinbart wurde.
    11. xmm ist bei Überschreitung dieser Zahlungsfrist (Verzug), unter Vorbehalt der Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens, ohne Mahnung berechtigt, Zinsen in Höhe von 3% über dem jeweils gültigen Basiszins (Diskontsatz) der EZB zu verlangen. 
    12. Werden in der Zeit zwischen Vertragsabschluss und Lieferung die Preise allgemein ermäßigt oder erhöht, so wird der am Tage des Versands gültige Preis berechnet. Falls sich der Preis erhöht, ist der Besteller berechtigt, innerhalb von 14 Tagen nach Mitteilung der Preisänderung vom Vertrag zurückzutreten. 
    13. Die xmm behält sich vor, Zahlungen zur Begleichung der darauf ältesten Rechnungsposten zuzüglich der darauf aufgelaufenen Verzugszinsen und Kosten zu verwenden und zwar in der Reihenfolge: Kosten, Zinsen, Hauptforderung. Die Aufrechnung mit anderen als unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen sowie die Ausübung von Leistungsverweigerungs- und Zurückbehaltungsrechten gegen Kaufpreisforderungen bedürfen der Zustimmung. 
    14. Bei Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsrückstand, ist die xmm vorbehaltlich weitergehender Ansprüche berechtigt, für weitere Lieferungen Vorauszahlungen und Sicherheiten zu verlangen.

    § 4 Lieferungen und Leistungen

    1. Lieferfristen sind unverbindlich, soweit nicht etwas anderes schriftlich vereinbart ist. Teillieferungen sind zulässig. 
    2. Bei Vereinbarung eines festen Liefertermins hat der Besteller im Falle eines Verzugs der xmm eine angemessene Nachfrist von mindestens 4 Wochen zu setzen. Erfolgt die Lieferung auch bis zum Ablauf der Nachfrist nicht, hat der Besteller das Recht zum Rücktritt vom Vertrag. 
    3. Lieferungs- und Leistungsfrist beginnt mit dem Tag der Absendung der Auftragsbestätigung und ist eingehalten, wenn bis zum Ende der Frist die Ware das Werk bzw. Lager verlassen hat oder bei Versendungsmöglichkeit die Versandbereitschaft der Ware gemeldet ist. 
    4. Lieferungs- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt, behördlicher Maßnahmen oder andere unvorhergesehene Umstände – hierzu gehören auch nachträglich eintretende Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Personalmangel, Mangel an Transportmitteln usw. – hat die xmm bei verbindlich vereinbarten Fristen nicht zu vertreten. Sie berechtigen, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Verzögerung zzgl. einer angemessenen Anlauffrist hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Schadensersatzforderungen des Bestellers sind ausgeschlossen. 
    5. Nimmt der Besteller die Produkte oder Leistungen nicht ab, ist die xmm berechtigt, nach Setzung einer Nachfrist von 10 Tagen vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Im letzteren Falle ist die xmm berechtigt, ohne Nachweis eines Schadens 30% des Kaufpreises oder Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens zu verlangen. 
    6. Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so ist xmm berechtigt, den insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen, ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Sofern vorstehende Voraussetzungen vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Besteller über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.

    § 5 Gefahrübergang bei Versendung

    1. Der Versand erfolgt ab Werk bzw. Lager und auf Rechnung und Gefahr des Bestellers. 
    2. Bei vom Besteller zu vertretenden Verzögerungen der Absendung geht die Gefahr bereits bei der Mitteilung der Versandbereitschaft über.
    3. Bei Beschädigung und Verlusten während des Transportes haftet die xmm nicht. Bei Transportschäden sind die Entschädigungsansprüche dadurch zu sichern, dass Beauftragte des Transportträgers rechtzeitig zur Schadensfeststellung hinzugezogen werden. Äußerlich erkennbare Beschädigungen oder Verluste müssen vor Abnahme des Gutes durch einen entsprechenden Vermerk auf dem Frachtbrief bescheinigt werden. a) Bei Bahntransporten ist außerdem von der Bahn eine Tatbestandsaufnahme zu verlangen. b) Bei Paketsendungen ist vor der Abnahme beschädigter Pakete der Schaden durch das Transportunternehmen schriftlich bescheinigen zu lassen. 
    4. Bei nicht sofort erkennbaren Schäden, die sich beim Auspacken herausstellen, ist der Transportträger unverzüglich und schriftlich zu benachrichtigen. Packmaterialien und beschädigte Produkte sind möglichst in unverändertem Zustand bis zur Tatbestandsaufnahme zu belassen. 
    5. Eine Versicherungspflicht übernimmt die xmm nicht.

    § 6 Rücksendungen

    1. Die Rücknahme gelieferter Produkte und Verpackungen ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung bei frachtfreier Rücksendung möglich. 
    2. Sofern zur Rücknahme einwandfrei gelieferter Produkte eine Gutschrift erteilt wird, werden EURO 5,- plus mindestens 10% des Wertes dieser Ware als pauschalierte Kosten und entgangener Gewinn berechnet. 
    3. Eine Rücknahme von Sonderanfertigungen, Sonderangeboten oder auf Wunsch des Bestellers besonders beschaffte Produkte ist ausgeschlossen. 
    4. Hygieneartikel sind grundsätzlich vom Umtausch / Rückgabe ausgeschlossen. 

    § 7 Mängelrüge und Gewährleistung

    1. Ist der Liefergegenstand mangelhaft oder fehlen ihm zugesicherte Eigenschaften oder wird er innerhalb der Gewährleistungsfrist schadhaft, so hat die xmm nach ihrer Wahl – unter Ausschluss weiterer Gewährleistungsansprüche des Bestellers – Ersatz zu liefern oder nachzubessern. 
    2. Die Feststellung solcher Mangel muss unverzüglich – bei erkennbaren Mängeln jedoch spätestens innerhalb von 7 Tagen nach Entgegennahme, bei nicht erkennbaren Mängeln unverzüglich nach Erkennbarkeit – schriftlich mitgeteilt werden. 
    3. Zur Mängelbeseitigung hat der Besteller der xmm den beanstandeten Gegenstand oder Muster zur Verfügung zu stellen, andernfalls entfällt die Gewährleistung. 
    4. Werden Betriebs- oder Wartungsanweisungen nicht befolgt, Änderungen an den Produkten vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, so entfällt jede Gewährleistung. 
    5. Die vorstehenden Absätze enthalten abschließend die Gewährleistung für die Lieferung und schließen sonstige Gewährleistungsansprüche jeglicher Art aus.

    § 8 Eigentumsvorbehalt

    1. Die xmm behält sich das Eigentum an den gelieferten Produkten bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen vor. 
    2. Der Besteller ist berechtigt, die Vorbehaltsware in ordnungsgemäßem Geschäftsverkehr zu veräußern, solange er nicht im Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherheitsübereignungen sind unzulässig.
    3. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen tritt der Besteller bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang ab. Der Besteller ermächtigt die xmm unwiderruflich, die abgetretenen Forderungen für dessen Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Auf Aufforderung der xmm hin wird der Besteller die Abtretung offenlegen sowie die erforderlichen Auskünfte und Unterlagen geben. 
    4. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Besteller auf das Eigentum der xmm hinweisen und diese unverzüglich benachrichtigen. Kosten und Schaden trägt der Besteller. 
    5. Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers ist die xmm berechtigt, die Vorbehaltsware auf Kosten des Bestellers zurückzunehmen oder gegebenenfalls Abtretung der Herausgabeansprüche des Bestellers gegen Dritte zu verlangen. Auch ist in diesem Falle ausschließlich die xmm berechtigt, den Abnehmern des Bestellers die Abtretung der Forderung des Bestellers an ein Inkassounternehmen mitzuteilen und die Forderung einzuziehen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch die xmm liegt kein Rücktritt vom Vertrage vor.

    § 9 Urheberrecht

    1. An Zeichnungen, technischen Unterlagen und sonstigen Know-how-Informationen behält sich die xmm eigentums- und urheberrechtliche Verwertungsrechte uneingeschränkt vor; sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. 
    2. Mouthholder ist zudem ein eingetragene Marke der xmm agentur GmbH. 

    § 10 Haftungsbeschränkung

    1. Vertragliche oder außervertragliche Ansprüche auf Schadensersatz sind ausgeschlossen, es sei denn, dass die xmm oder deren Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben. 
    2. Diese Ansprüche verjähren 6 Monate nach dem Empfang der Produkte und Leistungen durch den Besteller. 
    3. Unter der gleichen Voraussetzung wird eine Haftung für mittelbare Schäden jeglicher Art, insbesondere Personenschäden, Sachschäden und Betriebsstörungen sowie sogenannte Folge-schäden ausgeschlossen.

    § 11 Erfüllung, Gericht, Datenverwendung

    1. Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). 
    2. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist München, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt. 
    3. Es findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
    4. Die xmm ist berechtigt, die bezüglich der Geschäftsbeziehungen oder im Zusammenhang mit diesen erhaltenen Daten über den Besteller, gleich ob diese vom Besteller selbst oder von Dritten stammen, im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu verarbeiten. 
    5. Alle Vereinbarungen, die zwischen den Parteien zwecks Ausführung des Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag bzw. der Auftragsbestätigung schriftlich niedergelegt. 
  • für den Bereich Marketing & Events

    Wird gerade er-/überarbeitet. 

  • Ergänzungen für Auslandslieferungen

    Wird gerade er-/überarbeitet. 

  • Ergänzungen Liefer- und Zahlungsbedingungen

    Für den medizinischen Bereich (Schnelltests) hat xmm einen Vertrag mit der Futering International LTD., die uns einen Medizinbeauftrageten sowie ihr QM-System zur Verfügung stellt. Lager und Versand erfolgt in diesen Fällen durch die  Futering International LTD. in Trier). 


    Aufgrund der Pandemie können sich im Bereich protect diese permanent ändern. Die sonstigen Liefer- und Zahlungsbedingungen erhalten Sie tagesaktuell mit dem Angebot bzw. der Auftragsbestätigung je nach Hersteller und Produkt. 

Stand Dezember 2020. Erstellt u.a. durch die IT Rechtsanwaltskanzlei sowie die ASG Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.

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